Maibaumverein Leeder e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Maibaumverein Leeder e.V. bei der Vermietung der Almhütte
1. Vermietung
1.1. Als Mieter der Hütte dürfen nur volljährige Personen auftreten.
1.2. Untervermietungen während der Mietdauer sind ausgeschlossen.
1.3. Der Mieter hat vor Mietbeginn die Hüttenordung gelesen und erklärt sich damit einverstanden.
1.4. Dem Mieter ist es nicht gestattet Bewirtung gegen Entgelt vorzunehmen.
1.5. Ferner haftet der Mieter für alle von ihm verursachten Schäden an Inventar, Gebäude und Außenanlage, die während der Mietdauer entstanden sind.
1.6. Bei der Benützung des Grillplatzes ist der Brandschutzeinweisung durch den Hüttenwart unbedingt folge zu leisten.
2. Nebenkosten
2.1. Das vorrätige Holz aus dem Holzlager darf nur für die Beheizung des Kachelofens der
Almhütte verwendet werden. Für Feuer am Grillplatz ist eigenes Holz mitzubringen oder dies für 100 € pro Ster beim Hüttenwart zu erwerben.
2.2. Weitere, nicht genau definierte Nebenkosten, sind vor Mietbeginn mit dem Hüttenwart zu klären ob diese gebührenpflichtig sind oder im Grundpreis enthalten.
3. Gebühren für die Nichterfüllung des Mietvertrages
3.1 Sollte eine Nichterfüllung des Mietvertrages bis
- 60 Tage vor Vermietungsbeginn stattfinden so sind 10% des Mietpreises
- 30 Tage vor Vermietungsbeginn stattfinden so sind 20% des Mietpreises
- 15 Tage vor Vermietungsbeginn stattfinden so sind 40% des Mietpreises
- 14 Tage oder später stattfinden so sind 60% des Mietpreises
zu entrichten.
4. Sonstige Bestimmungen
4.1. Das Jugendschutzgesetz und die gesetzlichen Lärmschutzvorschriften sind einzuhalten.
4.2. Der Maibaumverein Leeder e.V. behält sich vor, die Einhaltung des Mietvertrages während der Vermietungsdauer zu überprüfen.
4.3. Der Maibaumverein Leeder e.V. behält sich vor bei Nichteinhaltung des Mietvertrages den Vertrag vorzeitig aufzulösen und das Mietverhältnis frühzeitig zu beenden. Es erfolgt keine Erstattung der Mietgebühr.
Stand: Januar 2018